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offline jojetomek

Anfänger

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1

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06.10.2007, 19:50

Kündigung des ogo Vertrags

Hi

Habe meinen Ogo nun nichtmal eine Woche und bin jetzt schon unztufireden.

Wollte von daher meine 14 Tage Rückgaberecht nutzen,nur wie mache ich das?
Ogo einfach zurückschicken oder wie läuft das ganze ab.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jojetomek« (06.10.2007, 19:51)

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offline N2k1

Giraffe vom Dienst

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2

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06.10.2007, 20:24

RE: Kündigung des ogo Vertrags

Steht zum Einen im Schreiben, welches dem OGO beigelegt war - zum Anderen mehrfach hier im Forum.
Aber fragen ist leichter als suchen?!

Retourenschein ausfüllen, Gerät einpacken und zurücksenden.. Parallel dazu eine Mail an VF und 1&1, in der Du Deinen Rücktritt erklärst.. sollte passen (ich hab auch nicht gesucht.. also lies nochmal an den anderen Stellen)
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offline mjberlin

Anfänger

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3

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08.10.2007, 16:42

kündigung

Ich habe ein vertrag ganz frisch abgeschlossen noch keine 14 tage alt.Bin sehr unzufrieden mit email umkonvertierung email unvolständig .Ich möchte vom vertrag zurücktreten würde gern wissen wo muss ich das gerät hinschicken.?Wo die kündigung hin muss weis ich muss ich das gerät auch per sicheres packet hin senden wäre für hilfe bzw erfahrungen dankbar
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offline surfi

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4

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08.10.2007, 17:01

Lies einfach mal die Unterlagen, die dem Gerät beilagen....
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offline Straub

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5

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08.10.2007, 17:10

1&1 Internet AG
Logistikzentrum
Rudolf Diesel Straße 14
56410 Montabaur

;)
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offline N2k1

Giraffe vom Dienst

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6

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08.10.2007, 17:15

Zitat

Original von Straub
1&1 Internet AG
Logistikzentrum
Rudolf Diesel Straße 14
56410 Montabaur

;)


Hast jetzt super geholfen, zumal Du ihm ja die Fragen beantwortet hast - die Adresse allein bringt nämlich gar nichts.
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offline jojetomek

Anfänger

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7

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08.10.2007, 18:20

Habe jetzt alle schreiben durchgelesen und dort steht nichts von kündigung per mail.
habe also beim kundenservice angerufen.
dort sagte man mir ich sollte das paket unfrei zurückschicken.
desweiteren eine email an 1und 1 schicken.

reicht das nun wirklich aus?

oder habe ich etwas vergessen?
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offline jojetomek

Anfänger

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8

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08.10.2007, 18:21

muss ich nicht eine email acuh an vodafone schreiben?
und desweiteren würde mich interressieren ob ich in das paket wirklich alles einpacken soll?also auch die freigerubbelte pin?
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offline surfi

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9

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08.10.2007, 18:32

Du brauchst deshalb nicht kündigen, weil Du von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machst- und nicht kündigst.
Du packst nur das ein, was in der Ogo-Schachtel war.
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offline jojetomek

Anfänger

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10

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08.10.2007, 19:16

in der ogo schachtel war der pin drin,also der auch rein?
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offline qosch

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11

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08.10.2007, 19:18

Nach Surfis Beitrag würde ich sagen ja...
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offline alterego

Moderator

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12

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08.10.2007, 19:25

Zitat

Original von jojetomek
in der ogo schachtel war der pin drin,also der auch rein?

Bei einer Sendung als "Unfrei" bekommst du ja einen Einlieferungsbeleg. Wenn danach noch mit deiner Karte telefoniert (oder sonstwas) wird, kannst du immer sagen, daß die Karte im Paket war. Am besten ist es natürlich noch einen (möglichst neutralen) Zeugen zu haben, daß man auch wirklich alles ins Paket gepackt hat.
Nimm einfach einen dicken schwarzen Stift und streich die PIN durch.
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offline jojetomek

Anfänger

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13

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09.10.2007, 13:22

Habe den Ogo zurückgeschickt.
Habe es Unfrei gemacht und auch eine mail an 1und 1 geschickt,leider keine antwort.
Muss ich noch etwas machen?
Wie gesagt Paket ist Unfrei raus.
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offline N2k1

Giraffe vom Dienst

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14

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09.10.2007, 14:03

Wenn alles drin war, dann ist es erledigt.
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offline jojetomek

Anfänger

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15

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09.10.2007, 14:08

nur wie ist das mit den 14 Tagen?
Auftrag wurde am 27 september aufgegeben.
gerät wurde am 2.oktober entgegengenommen.

ab welche datum zählt die rückgabefrist nun?
und beachten die das datum wann ich das gerät verschickt habe oder wann
es bei ihnen ankommt?
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offline N2k1

Giraffe vom Dienst

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09.10.2007, 14:11

In deinem Fall sollte es egal sein, da ja erst 1 Woche verstrichen ist.
Ich denke, daß in beiden Richtungen das Gleiche angenommen werden wird.
Also entweder beide Male das Versandt-Datum - oder beide Male die Ankunft.

Aber : Ich habe keine Ahnung von Rechtssprechung!
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offline alterego

Moderator

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17

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09.10.2007, 15:59

Du hast zwei Wochen (oder waren es 14 Tage?) für den Test. wenn er am 2.10 bei dir ankommt, solltest du spätestens am 15.10. zurückschicken (also zur Post bringen). Am 16.10. wäre es schon schwierig, da müste man einen Juristen befragen.
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